Booster Impfung ersetzt die Testpflicht

Liebe Mitglieder,
wie ihr es vielleicht schon aus den Medien mitbekommen habt, gibt es ab kommenden Donnerstag, den 13.01.2022, eine erfreuliche Änderung in der CoronaSchVO 🙂
Dann entfällt die zusätzliche Testpflicht für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen (ab dem Tag der Impfung) oder bei denen innerhalb der letzten 3 Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
Für weitere Rückfragen stehen wir euch gerne jederzeit zur Verfügung.
Wir freuen uns über ein wieder „erleichtertes“ Training und wünschen euch viel Spaß im Sportwerk!

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