2G Plus ab dem 28.12.

Liebe Mitglieder,

wie ihr es vielleicht bereits aus den Medien entnommen habt, gilt ab Dienstag, den 28.12. in NRW die neue Corona-SchuVO.

Ab diesem Zeitpunkt gilt in Fitnessstudios die „2G Plus“ Regelung, sodass nur noch vollständig immunisierte Personen mit einem offiziellen negativen Schnelltest (<24h) das Studio betreten dürfen.

Eine Kontrolle erfolgt wie üblich am Studioeingang. Leider ersetzt eine Booster-Impfung laut aktueller VO keine Testpflicht.

Wir hoffen trotzdem auf zahlreiche Besuche von Euch und informieren euch natürlich sobald sich etwas an den Regelungen ändert.

Euer Sportwerk-Team

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