Die Bereiche Bewegung und Ernährung sind seit Beginn an, fester Bestandteil unserer Arbeit. Durch die Anerkennung im Jahr 2009 zum Bewegungskindergarten des Landes NRW mit dem Pluspunkt Ernährung haben wir eine gute Grundausbildung die mit zusätzlichen Fort- und Weiterbildungen gefestigt worden sind.
Durch unseren eigenen Koch haben wir die Möglichkeit im Bereich der Ernährung unterschiedliche Angebote zu setzen. Die ausgewogene und gesunde Ernährung ist eine große Bereicherung für den täglichen Ablauf in unserer Kindertagesstätte. Die Kinder werden ernährungsphysiologisch bekocht. Den Kindern wird zweimal Fleisch pro Woche, zweimal Vegetarisch und einmal Fisch in unterschiedlicher Weise, angerichteter Form und Machart gereicht. Die Eltern unserer Kindertagesstätte sind von der ausgewogenen Ernährung begeistert.
Der Mittagstisch steht ebenfalls für jeden Interessierten offen. In der Gastronomie kann sich jeder zu kostengünstigen Preisen die jeweiligen Mahlzeiten bestellen und zu sich nehmen. Bei Ferienveranstaltungen oder Festen und Feiern, wird ebenfalls darauf geachtet die gesunde und ausgewogene Ernährung anzubieten.
Der Koch ist auch innerhalb der Ferienbetreuung für das Essen der Kinder verantwortlich. Diese Ferienbetreuung findet in allen Ferien statt, bis auf die Weihnachtsferien.
Allen angemeldeten Kindern ist die Möglichkeit gegeben, ein Frühstück und ein Mittagessen zu sich zu nehmen. Für Zwischendurch wird stets Obst und frisches Gemüse als Rohkost gereicht.
Der Bereich der Bewegung ist für uns als Sport-Kindertagesstätte ein wichtiger Baustein. Wir haben großzügige Räumlichkeiten, wie z.B. die 3-fach Sporthalle des Trägers, die sich im direkten Umfeld unserer Kindertagesstätte befindet. An unsere Kindertagesstätte wurde direkt bei Bau im Jahre 2009 eine ca.100qm große Turnhalle gebaut. Diese wurde mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und mit einem weichen und pflegeleichten Boden ausgelegt. In der Turnhalle finden nicht nur die Bewegungsangebote unserer Kindertagesstätte statt, sondern täglich auch einige des Vereins. Es finden dort z.B. die Eltern-Kind Turnangebote statt. Im Nachmittagsbereich finden Tanzangebote mit Kindern oder auch mit Menschen mit Behinderung statt und im Abendbereich wird die Halle von unterschiedlichen Abteilungen genutzt. Dies sind Angebote, die über das Familienzentrum angeboten werden.
Die Gruppenräume sind lichtdurchflutet und vom Mobiliar so eingerichtet, dass schnell und unkompliziert eine Fläche zum Toben, Tanzen, Buden Bauen, Experimentieren oder anderen bewegungsfreudigen Möglichkeiten geschaffen werden kann.
Auch der Bereich des Schwimmens ist bei uns möglich. Die Kinder werden von uns als Erzieherinnen sowie mit der hauptamtlichen Schwimmtrainerin des Vereins an das Element Wasser gewöhnt. Die Kinder durchlaufen spielerisch drei Ebenen von Wasserauszeichnungen. Zuerst erwerben sie den Wasserfloh, danach die Kaulquappe und dann das Seepferdchen. Die Kinder erfahren mit ihren Sinnen, dass es Freude macht sich im Wasser zu bewegen. Mit Spielen im Wasser und Duschpartys erleben die Kinder viele positive Erfahrungen. Die Freude im Wasser überwiegt meistens sehr schnell und nimmt eventuell die bereits bestehenden Ängste der Kinder.
Auch Eltern beziehen wir in einigen Situationen mit ein. Diese erleben ebenfalls, dass die Kinder sehr viel Freude haben und wie extrem wichtig es ist, dass die Kinder sich im Element Wasser wohlfühlen.
Die Eltern unterstützen uns bei den Fahrten und auch beim Umkleiden der Kinder. Bei chronisch kranken oder behinderten Kindern werden die Eltern gezielt mit einbezogen.
Dort ist es nicht nur wichtig, dass sich das Kind wohlfühlt, sondern auch die Eltern ein positives Gefühl haben, dem Bezugserzieher das Kind anzuvertrauen. Gerade wenn Kinder sich verbal noch nicht äußern können und von ihren Erlebnissen am Tag erzählen können, ist es von Vorteil, wenn die Eltern in den Ablauf und die Tagesstruktur der Kindertagesstätte so involviert sind, dass alle Beteiligten sich wohlfühlen. Durch das tägliche Handling der Eltern kann sich die Erzieherin gezielt und mit sprachlicher Anleitung, Tipps und Kniffe abschauen und in die pädagogische Arbeit in unserer Kindertagesstätte einbauen und umsetzen.
In unserer Arbeit als Familienzentrum bieten wir unterschiedliche Angebote für interessierte Eltern an. Das Eltern-Kind-Turnen oder auch das Vater-Kind Schwimmangebot sind gut gefüllte und effektive Gruppen, die es seit einiger Zeit als Angebot unserer Einrichtung gibt.
Die Ferienfreizeiten sind ebenfalls ein generationsübergreifendes Angebot, was großen Andrang bei der Teilnahme hat. Innerhalb dieser Freizeiten wird stetig auch ein Bewegungsangebot für alle Mitreisenden angeboten.
Die sozialen Kontakte werden gefördert und gefestigt. Die Freude an der Bewegung wird vermittelt.
In einer Abfrage innerhalb der Kindertagesstätte möchten wir künftig ein „Work-Out“-Kurs für Mütter und Väter anbieten. Die Teilnahme beinhaltet die Kinderbetreuung auch über den gebuchten Stundensatz hinaus. Die Mütter oder Väter haben die Möglichkeit den arbeitsreichen Tag sportlich zu beenden. Alle hygienischen Anlagen stehen den aktiven Teilnehmern direkt zu Verfügung. Falls eine Betreuung für ein Geschwisterkind notwendig ist, können wir diese ebenfalls in unseren Räumlichkeiten gewährleisten.
Im Bereich der Inklusion haben wir unterschiedliche Erfahrungen sammeln können. Der Kontakt zu den Eltern ist sehr intensiv. Für die Gespräche ist während der normalen Betreuungszeiten kaum Zeit. Im Betreuungsvertrag ist das Stundenkontingent für die Förderung und Betreuung des Kindes angesetzt. Die zusätzliche Arbeit und die sehr individuellen Gespräche mit den Erziehungsberechtigten sind wichtig, jedoch müssen diese zusätzlich stattfinden.
Gerade in diesem Bereich möchten wir mit unserem Kooperationspartner dem Amt für soziale Integration der Stadt Hamm, eine Anlaufstelle werden, wo Eltern von behinderten oder chronisch kranken Kindern Unterstützung finden können. Gesprächskreise/-treffen sowie auch direkte Gespräche im Einzelkontakt sind jederzeit und regelmäßig möglich.
Wir haben durch viele intensive Gespräche erste Kontakte knüpfen können und erste Treffen haben bereits gezeigt, dass dieses Thema ein wichtiger Bestandteil ist. Eltern haben den Bedarf erzählen zu dürfen. Teilweise leben die Familien relativ isoliert. Die sozialen Kontakte fehlen fast völlig. Die Partnerschaft ist oft sehr angespannt, weil wenig gemeinsam unternommen werden kann.
Nicht nur die Förderung des Kindes, sondern auch die familienunterstützenden Angebote sollen den Betroffenen helfen.
In unserer Sport-Kindertagesstätte Grashüpfer haben wir bereits seit mehreren Jahren viele Rituale installiert.
Durch eine sehr engagierte Elternschaft, strukturierte Teamkolleginnen und -kollegen und der gut funktionierenden Vereinsmentalität, haben wir in unserem direkten Umfeld viele engagierte und zuverlässige Mitstreiter, die das Projekt Familienzentrum als sehr reizvoll halten und dieses mit Leben füllen möchten.
Der offene Nähtreff, die liebevollen Vorlesepatinnen, die einmal die Woche zu uns kommen, der Treffpunkt „Inklusion“, all dies sind deutliche Angebote, die sehr gerne von allen im Umfeld wahrgenommen werden.
Wir als Familienzentrum befinden uns auf einem guten Weg, vielfältige und strukturierte Angebote zu setzen und den Bedarf der interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger wahrzunehmen.
Diesen Bedarf haben wir auch bei verschiedenen Kooperationspartnern durch Gespräche deutlich herausgearbeitet.
Frühe Hilfen können dort bereits gezielt angeboten werden. Betroffene Familien können sich frühzeitig informieren und unterschiedliche Optionen herausarbeiten. Durch die Geburt eines behinderten Kindes oder die festgestellte Diagnose des Krankheitsbildes ist es für die betroffenen Eltern extrem wichtig eine Anlaufstelle zu haben, wo sie die Möglichkeit der Beratung finden.
Abschließend möchten wir zu unserem Familienzentrum sagen, dass wir uns in einer sehr attraktiven Lage von Hamm befinden und wir viele Möglichkeiten haben, gezielte Angebote zu setzen. Die Bereiche der Bewegung und der Bereich der Ernährung sind bei uns fest verankert und diese werden jeden Tag intensiv gelebt.
Im Bereich der Inklusion fangen wir an unsere Netze zu weben. Die Struktur wird jedem Beteiligten immer bewusster und es wird von Tag zu Tag immer deutlicher mit Leben gefüllt.
Intensive Elternkontakte und die Kontakte zu den Kooperationspartnern funktionieren schon fast reibungslos.
Es ist sehr spannend wie sich alle Bereiche zusammen fügen und wir in der Öffentlichkeit auch für Interessierte präsenter werden.
Viele Familien mit behinderten oder chronisch kranken Kindern werden auf uns aufmerksam, obwohl es von außen so scheint, als wären wir nur auf Leistung aus. Sport-Kindertagesstätte heißt aber auch, dass wir ganz andere räumliche und strukturelle Möglichkeiten haben und diese den Mitbürgern und Mitbürgerinnen bieten können.
Ziel der Elternschule Hamm ist es, Eltern durch geeignete Bildungs- und Hilfsangebote bei der Erziehungsaufgabe zu unterstützen, ihnen bei der Vermittlung ihrer Werte und Normen zu helfen und zu einem harmonischeren Miteinander zwischen Kindern und Erwachsenen beizutragen.
Die Elternschule Hamm will einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder und Jugendliche möglichst erfolgreich ihre Entwicklungsaufgaben meistern und ihr eigenes Leben verantwortlich in die Hand nehmen können.
Alle Beteiligten in der Elternschule Hamm haben sich auf den „Hammer Erziehungskonsens“ geeinigt, der eine moderne Leitlinie für die Erziehung in der Familie darstellt und den inhaltlichen Rahmen für die Arbeit der Elternschule Hamm bietet. Der Hammer Erziehungskonsens dient auch als Orientierungshilfe für Eltern. Er gibt Denkanstöße, Anregungen und Empfehlungen, wie Erziehung besser gelingen und mehr Freude machen kann. Für alle Interessierten liegt er in den „Elternschulen vor Ort“ aus – und wird auf Wunsch auch zugeschickt.
Klicken Sie hier, um den Veranstaltungskalender der Elternschule aufzurufen.
§1 Allgemeines
(1) Der Elternbeirat in der Kindertagesstätte vertritt die Eltern, der in die Kindertagesstätte aufgenommenen Kinder.
(2) Eltern im Sinne dieser Richtlinien sind auch Erziehungsberechtigte, denen die Sorge für das Kind anstelle der Eltern zusteht.
§2 Bildung des Elternbeirates
(1) Zur Bildung des Elternbeirates werden die Eltern, der in der Kindertagesstätte aufgenommenen Kinder, nach Beginn des Kindertagesstättenjahres von der Leitung der Kindertagesstätte einberufen.
(2) Der Elternbeirat besteht aus zwei Vertretern jeder Gruppe. Die Eltern jeder Gruppe wählen aus ihrer Mitte zwei Mitglieder.
(3) Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
(4) Die Amtszeit des Elternbeirates beträgt in der Regel ein Jahr.
§3 Aufgaben des Elternbeirates
(1) Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu Unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung, Elternhaus und Träger zu fördern.
(2) Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung in der Kindertagesstätte verwirklicht wird. Er hat zu diesem Zweck insbesondere
a) das Verständnis der Eltern für Bildungs- und Erziehungsziele der Kindertagesstätte zu wecken,
b) Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegen zu nehmen und dem Träger oder der Leitung der Kindertagesstätte zu unterbreiten,
c) Sich bei dem Träger für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften sowie für sachliche und räumliche Ausstattung einzusetzen und
d) Das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit der Kindertagesstätte und seiner besonderen Bedürfnisse zu gewinnen.
§4 Sitzungen des Elternbeirates
(1) Der Elternbeirat tritt auf Einladung seines Vorsitzenden nach Bedarf, jedoch mindestens vierteljährlich, zusammen.
(2) Zu den Sitzungen des Elternbeirates sollen pädagogische Kräfte der Kindertagestätte und Vertreter des Trägers anwesend sein.
§5 Zusammenarbeit zwischen Elternbeirat und Kindertagesstätte
(1) Der Elternbeirat arbeitet mit den pädagogischen Kräften, der Leitung und dem Träger der Kindertagesstätte zusammen
(2) Der Träger sowie die Leitung der Kindertageseinrichtung informieren den Elternbeirat über alle wesentlichen Fragen der Bildung und Erziehung im Kindergarten, insbesondere soweit sie das pädagogische Programm und die Organisation betreffen.
§6 Weitere Bestimmungen
(1) Der Träger sowie die Leitung der Kindertageseinrichtung unterrichten und beraten die Eltern allgemein oder im Einzelfall, soweit sich dafür aus der Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Kindertageseinrichtung ein Bedürfnis ergibt.
§7 Inkrafttreten
(1) Diese Ordnung tritt mit ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hamm, den 27.08.2009
Vorstand und Geschäftsführung des Hammer SportClub 2008 e.V.
Gesetzliche Grundlage des §8a
§ 8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.
(2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
(3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
(4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass
1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie
3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
(5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
Zum Begriff „Kindeswohlgefährdung“
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“
1. Gibt es in diesen Bereichen Mängel beispielweise durch eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Eltern und/oder durch erhebliche für die Entwicklung des Kindes nachteilige Lebensumstände (z.B. chronische Erkrankung eines Elternteils; hoch strittige Trennung- und Scheidungssituation der Eltern) kann das Kindeswohl beeinträchtigt sein. Betroffenen Eltern, Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten sind frühzeitig die Hilfen und Unterstützungsleistungen des SGB VIII anzubieten und zu vermitteln, wenn diese für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig sind. Ob sie die Unterstützungs- und Hilfsangebote annehmen liegt aber zunächst in ihrem eigenen Ermessen. So hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Eltern grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen entscheiden können, wie sie die Pflege und Erziehung ihres Kindes gestalten, auch wenn es dadurch Nachteile erleidet
2. Es besteht kein Anspruch eines Kindes auf optimale Förderung und Erziehung
3.Etwas anderes ergibt sich allerdings, sollte es sich um eine Gefährdung des Wohls des Kindes handeln. Hier sind die Eltern, Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten in der Verpflichtung, die Gefährdung – gegebenenfalls mit unterstützenden Hilfen – abzuwenden. Kommen die Eltern, Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten dieser Pflicht nicht nach, sind sie nicht gewillt oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden und die dafür erforderlichen Hilfen anzunehmen, dann greift das staatliche Wächteramt. Der Tatbestand, ob es sich „um eine das Kindeswohl gefährdende Situation handelt, ist immer am Einzelfall unter Beachtung der rechtlichen und fachlichen Definitionen für eine Kindeswohlgefährdung durch eine erfahrene Fachkraft im Kinderschutz zu klären.
Ursachen für Kindeswohlgefährdung
Eine Kindeswohlgefährdung lässt sich im Allgemeinen auf eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge Vernachlässigung des Kindes unverschuldetes Versagen von Eltern oder das schädigende Verhalten eines Dritten zurückführen.
Am Südbad 9
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Tel.: 0 23 81 877 30 60
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Mo – Do: 7:00 – 17:00 Uhr
Fr: 7:00 – 16:00 Uhr