Liebe Tennisfreundinnen, liebe Tennisfreunde,
ein langer und leider für den Tennissport inaktiver Winter neigt sich dem Ende zu. Wir alle hoffen darauf, dass wir möglichst bald wieder in gewohnter Form unserem Sport nachgehen können.
Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 22.02.2021 stellt dabei bereits jetzt in Aussicht, dass mit dem Beginn der Außensaison wieder Tennis gespielt werden darf: Ausdrücklich erlaubt ist der Sport „allein oder zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“
Auch wenn es der ein oder die andere nicht abwarten kann und unmittelbar loslegen möchte (was bei den frühlingshaften Temperaturen naheliegend ist): Die Plätze müssen erst für die Außensaison vorbereitet werden. Noch müssen wir uns ein wenig gedulden.
Der HSC hat im Rahmen der Vorbereitungen der Tennis-Außenplätze bereits Kontakt zu seinen Partnerfirmen, die für die Platzinstandsetzung zuständig sind, aufgenommen. Wie im Vorjahr ist geplant, dass die Außenplätze ab Ende März wieder genutzt werden können. Dabei spielen natürlich auch die Witterungsbedingungen eine große Rolle – Drücken wir uns also allen fest die Daumen, dass es nicht mehr richtig kalt wird und nicht zu stark regnet.
Leider beziehen sich die Änderungen der Regelungen in NRW auf den Sport nur auf Außensportanlagen. Die Nutzung der HSC-Tennishalle bleibt durch den Erlass vorerst untersagt. Auch hier hoffen wir, dass sich dies noch in der Übergangsphase ändern wird. Wir informieren natürlich, sobald wir etwas Neues erfahren.
Für Fragen steht das Team der HSC-Geschäftsstelle trotz der Beschränkungen für den aktiven Sport unter der Rufnummer (0 23 81) 87 10 100 zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!